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   EuGH, 16.09.1999 - C-392/97   

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https://dejure.org/1999,1193
EuGH, 16.09.1999 - C-392/97 (https://dejure.org/1999,1193)
EuGH, Entscheidung vom 16.09.1999 - C-392/97 (https://dejure.org/1999,1193)
EuGH, Entscheidung vom 16. September 1999 - C-392/97 (https://dejure.org/1999,1193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arzneispezialitäten - Ergänzendes Schutzzertifikat

  • Europäischer Gerichtshof

    Farmitalia

  • EU-Kommission PDF

    Farmitalia

    Verordnung Nr. 1768/92 des Rates, Artikel 3 Buchstabe b
    1 Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Durch das Zertifikat verliehener Schutz - Umfang

  • EU-Kommission

    Farmitalia

  • Wolters Kluwer

    Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel; Schutz des Grundpatents und Schutzgegenstand eines Patents; Arzneimittel "ZAVEDOS"; Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1768/92/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 1768/92/EWG Art. 3
    1 Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Durch das Zertifikat verliehener Schutz - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 3 Buchstaben a und b der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel (ABl. L 182, S. 1) - Möglichkeit, das ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2000, 69
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Da es an einer Harmonisierung des im vorliegenden Fall anwendbaren Patentrechts in der Union fehlt, ist der Umfang des Patentschutzes für ein von einem nationalen Patentamt oder vom EPA erteiltes Patent nicht anhand von Vorschriften des Unionsrechts, sondern solchen des nationalen Rechts oder des EPÜ zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1999, Farmitalia, C-392/97, EU:C:1999:416, Rn. 26, und vom 24. November 2011, Medeva, C-322/10, EU:C:2011:773, Rn. 22 und 23).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Ob dies der Fall ist, muß nach den für das Grundpatent geltenden Vorschriften, d.h. im vorliegenden Fall nach Art. 69 EPÜ, beurteilt werden (vgl. die Vorabentscheidung des EuGH v. 16.9.1999 - C-392/97, Slg. 1999 I 5553 = GRUR Int. 2000, 69 - Arzneimittelspezialitäten).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-322/10

    Medeva - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr.

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. September 1999, Farmitalia (C-392/97, Slg. 1999, I-5553), ergangen ist, stellte sich die Frage, nach welchen Kriterien zu bestimmen ist, ob ein Erzeugnis durch ein in Kraft befindliches Grundpatent im Sinne des Art. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 1768/92 geschützt ist, die, wie im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 469/2009 ausgeführt, durch diese kodifiziert wurde.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der wesentliche Zweck der Verordnung Nr. 469/2009 darin besteht, einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt (vgl. Urteile Farmitalia, Randnr. 19, und AHP Manufacturing, Randnr. 30).

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